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   BGH, 21.02.1956 - 5 StR 543/55   

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https://dejure.org/1956,5394
BGH, 21.02.1956 - 5 StR 543/55 (https://dejure.org/1956,5394)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1956 - 5 StR 543/55 (https://dejure.org/1956,5394)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1956 - 5 StR 543/55 (https://dejure.org/1956,5394)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.05.1956 - 5 StR 127/56

    Rechtsmittel

    Wie der Senat schon in seinem Urteil 5 StR 543/55 vom 21. Februar 1956 entschieden hat, ist bei Beantwortung der Frage nach der Verantwortlichkeit im Sinne des § 3 JGG neben der geistigen auch die sittliche Reife des Jugendlichen zu prüfen.

    Das schließt nicht aus, daß bei einem gemäß § 3 JGG an sich verantwortlichen Jugendlichen der Reifegrad für die Strafzumessung und die Anordnung von Erziehungsmaßnahmen von wesentlicher Bedeutung ist (BGH 5 StR 543/55 vom 21.2.1956).

  • BGH, 11.03.1958 - 5 StR 620/57

    Strafrechtliche Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit

    Das hat der Senat bereits in seinen Urteilen 5 StR 543/55 vom 21.2.1956 und 5 StR 127/56 vom 15.5.1956 ausgeführt.
  • BGH, 14.01.1969 - 1 StR 543/68

    Verstoß gegen die richterliche Aufklärungspflicht und Verletzung sachlichen

    Die Urteilsfeststellung, daß die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht unreifebedingt vermindert, sondern lediglich im Verhältnis zum Triebausbruch unzureichend gewesen sei (UA S. 19), nötigt zu keiner anderen Beurteilung; auch die hierzu erforderlichen, der Abgrenzung zwischen § 3 JGG und § 51 StGB in gebotener Weise Rechnung tragenden Erwägungen (vgl. BGH Urteil vom 21.2.1956 - 5 StR 543/55) drängten die sachverständig beratene Jugendkammer nicht zur Erhebung des von der Revision vermißten weiteren Beweises.
  • BGH, 17.11.1959 - 5 StR 454/59

    Rechtsmittel

    Zur sittlichen Reife gehört, daß der Jugendliche die Verbotskenntnis gefühlsmäßig richtig verarbeitet hat, daß er den Ernst sittlicher Forderungen empfinden kann (vgl. Urteil des Senatsvom 21. Februar 1956 - 5 StR 543/55 - mitgeteilt bei Herlan GA 1956, 345, und Dallinger/Lackner, Rechtsprechung zum Jugendgerichtsgesetz, § 3 Nr. 1 und 3, fernerUrteil vom 15. Mai 1956 - 5 StR 127/56 - Entscheidungen aus dem Jugend- und Familienrecht (EJF) C I Nr. 3 mit Anm.v. Kohlhaas).
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